Artikel 1
Der Dekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck hat Absolventen des von dieser Fakultät durchgeführten allgemeinen Hochschullehrganges für „Aus- und Weiterbildung von Verkaufsleitern in Vorarlberg“ nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Marketingexperte/ Akademisch geprüfte Marketingexpertin“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025
Gesetzesnummer
10009747
Dokumentnummer
NOR12123363
alte Dokumentnummer
N7199013610J
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