Artikel 1
Der Rektor der Universität Linz hat Absolventen des von der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät dieser Universität durchgeführten allgemeinen Hochschullehrganges für Kulturmanagement nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfungen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte(r) Kulturmanager(in)“ zu verleihen.
Schlagworte
Kulturmanagerin
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10009834
Dokumentnummer
NOR12124074
alte Dokumentnummer
N7199221819J
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