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Artikel 1 Beitritt der Republik Österreich zur Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.3.1951

Artikel 1

Die Republik Österreich ist der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ beigetreten.

Die österreichische Beitrittsurkunde ist am 2. Oktober 1950 vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe unterfertigt und hierauf bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hinterlegt worden. Als Tag der Wirksamkeit des österreichischen Beitrittes wurde von der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Vertragsstaaten der „Technischen Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1938“ der 2. Oktober 1950 bekanntgegeben.

Die „Technische Einheit im Eisenbahnwesen – Fassung 1938“ ersetzt die im RGBl. Nr. 150/1914 kundgemachte „Technische Einheit im Eisenbahnwesen, Fassung 1913“.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

10011272

Dokumentnummer

NOR12145400

alte Dokumentnummer

N9195112335Y

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