Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Irland am 8. Dezember 1998 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 179/1998) hinterlegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)