Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Portugal am 13. Dezember 1982 das Europäische übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 379/1982) ratifiziert.
Das übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 3 für Portugal am 14. März 1983 in Kraft.
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