Artikel 1
1. Tageslärmpunkte
- Die nach Ziffer 2.2. der Verwaltungsvereinbarung festgelegte Tages-Lärmbegrenzung darf für die zur Durchführung der Eröffnungsfeier des FFA-Museums erforderlichen Flugbewegungen vom 20. und 21. Juli 2019 überschritten werden. Die jeweils über der Grenze von 100 000 Tageslärmpunkten verbrauchten Tageslärmpunkte sind innerhalb von 30 Tagen auszugleichen (floating).
2. Berichterstattung
- Nach Ziffer 2.2.2. der Ressortvereinbarung ist dem Amt der Vorarlberger Landesregierung ein Bericht über die Einhaltung der Tages-Lärmbegrenzung vorzulegen.
3. Spitzenpegelbegrenzung
- Von Ziffer 2.3 der Ressortvereinbarung werden folgende Abweichungen beansprucht:
- – Verwendung des Flugplatzes nur zu Wartungszwecken;
- – maximal 20 Flugbewegungen pro Jahr;
- – keine Verwendung des österreichischen Luftraumes.
- Die vor Ort vom österreichischen Lärmbeobachter gemessenen Lärmpunkte müssen innerhalb eines Monats ausgeglichen werden (floating).
4. Weitere Ausnahmen von der Ressortvereinbarung werden keine gewährt.
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation | Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich |
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010720
Dokumentnummer
NOR40216292
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