Artikel 1
Die Kundmachung des mit 1. August 2025 in Kraft tretenden Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen hat dadurch zu erfolgen, dass es in seinem authentischen Wortlaut in englischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2025
Gesetzesnummer
20012950
Dokumentnummer
NOR40271516
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