Artikel 1 Auflassung zweier Abschnitte der B 9 und der B 211

Alte FassungIn Kraft seit 16.9.1992

Artikel 1

Die Straßenteile der B 9 Preßburger Straße von km 37,80 bis km 45,20 und der B 211 Rohrauer Straße von km 13,97 bis km 14,861 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom - 14. November 1980, BGBl. Nr. 510 und vom 24. März 1986, BGBl. Nr. 189 bestimmten - Abschnitte „Petronell - Deutsch-Altenburg“ und „Anschlußstelle Petronell“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Petronell-Carnuntum und Bad Deutsch-Altenburg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 9/20-92 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 510/1980, BGBl. Nr. 189/1986

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012106

Dokumentnummer

NOR12152882

alte Dokumentnummer

N9199214299L

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