Artikel 1 Auflassung zweier Abschnitte der B 41

Alte FassungIn Kraft seit 08.5.1993

Artikel 1

Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 23,88 bis km 24,646 und von km 25,05 bis km 27,37 werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. Jänner 1982, BGBl. Nr. 56 und vom 5. März 1987, BGBl. Nr. 98, bestimmten - Abschnitte „St. Martin“ und „St. Martin II“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 41/87-92 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 56/1982, BGBl. Nr. 98/1987

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2018

Gesetzesnummer

10012201

Dokumentnummer

NOR12153473

alte Dokumentnummer

N9199316025L

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