Artikel 1
Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 23,88 bis km 24,646 und von km 25,05 bis km 27,37 werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. Jänner 1982, BGBl. Nr. 56 und vom 5. März 1987, BGBl. Nr. 98, bestimmten - Abschnitte „St. Martin“ und „St. Martin II“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 41/87-92 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 56/1982, BGBl. Nr. 98/1987
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Gesetzesnummer
10012201
Dokumentnummer
NOR12153473
alte Dokumentnummer
N9199316025L
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