Artikel 1
Der Straßenteil
- 1. der B 169 Zillertal Straße von km 37,39 bis km 37,575 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 421/1994 bestimmten - Abschnitt „Lawinengalerie Jaungraben“,
- 2. der B 170 Brixental Straße von km 9,29 bis km 10,04 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 585/1994 bestimmten - Abschnitt „Ortskernentlastung Hopfgarten“,
- 3. der B 312 Loferer Straße von km 28,05 bis km 28,80 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 812/1994 bestimmten - Abschnitt „Höflinger Kreuzung“
- f ür den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012771
Dokumentnummer
NOR12158359
alte Dokumentnummer
N9199763418J
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