Artikel 1
Der Straßenteil der B 212 Bad Vöslauer Straße von km 5,034 (alt) bis km 8,606 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 19. Dezember 1989, BGBl. Nr. 15/1990, bestimmten - Abschnitt „Baden-Dammgasse“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Baden aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 212/13 - 93 im Maßstab 1:25 000) zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Gesetzesnummer
10012263
Dokumentnummer
NOR12154042
alte Dokumentnummer
N9199328267J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)