Artikel 1
Der Straßenteil der B 1 Wiener Straße von km 276,00 bis km 280,71 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 11. November 1982, BGBl. Nr. 571, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Neumarkt“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Straßwalchen und Neumarkt am Wallersee aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 5 000 zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 571/1982
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011852
Dokumentnummer
NOR12151702
alte Dokumentnummer
N9198912568H
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