Artikel 1
Der Straßenteil der B 171 Tiroler Straße von km 77,156 (alt) bis km 77,740 (alt), welcher gemäß Verordnung über den Verlauf der Bundesstraßen in Tirol, BGBl. Nr. 305/1974, als Teil der Einbahn b zwischen Innrain und Rennweg über Marktgraben-Burggraben-Rennweg-Rennweg/Herzog-Otto-Straße verläuft und durch den Umbau der Herzog-Otto-Straße (zwecks Benützung für den Gegenverkehr) für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Innsbruck aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2 500 zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012835
Dokumentnummer
NOR12158887
alte Dokumentnummer
N9199813166U
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