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Artikel 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1996

Artikel 1

Die Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses oder Dienstpasses (Spezialpasses) sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen aufhalten.

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