Artikel 1
Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens
- a) „Gebiet“:
- (i) umfaßt betreffend Hongkong, Hongkong Island, Kowloon und die New Territories,
- (ii) bedeutet betreffend die Republik Österreich das Territorium der Republik Österreich,
- b) „frei konvertierbar“ bedeutet frei von allen Devisenkontrollen und in jeder Währung ins Ausland transferierbar,
- c) bedeutet der Begriff „Investition“ alle Vermögenswerte und beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- (i) Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte, wie Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Pfandrechte oder Nutzungsrechte;
- (ii) Anteilsrechte an und Aktien und Schuldverschreibungen von Unternehmen und jede andere Art von Beteiligungen an Unternehmen;
- (iii) Ansprüche auf Geld oder auf jede vertragliche Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat;
- (iv) geistige Eigentumsrechte, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte wie Erfinderpatente, Handelsmarken, gewerbliche Muster und Modelle sowie technische Verfahren, Know-how, Handelsnamen und Goodwill;
- (v) öffentlich-rechtliche Konzessionen für die Aufsuchung, die Entwicklung, den Abbau oder die Gewinnung von Naturschätzen.
Eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte investiert werden, berührt nicht deren Eigenschaft als Investitionen;
- d) „Investor“ bedeutet:
- (i) in bezug auf Hongkong
- physische Personen, die in dessen Gebiet das Recht auf Wohnsitz haben;
- juristische Gesellschaften, Personengesellschaften und Vereinigungen, die erforderlichenfalls in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften in dessen Gebiet errichtet oder konstituiert und registriert wurden;
- (ii) in bezug auf die Republik Österreich
- jede natürliche Person, die Staatsangehöriger der Republik Österreich ist;
- jede juristische Person und auch jede Handelsgesellschaft oder andere Gesellschaft oder Vereinigung, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich hat und in Übereinstimmung mit deren Rechtsvorschriften errichtet wurde;
- e) „Erträge“ bedeutet diejenigen Beträge, die eine Investition erbringt, und insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gewinne, Zinsen, Kapitalzuwächse, Dividenden, Tantiemen, Lizenzgebühren und andere Entgelte.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)