Artikel 1 Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1996

Artikel 1

Die Staatsbürger der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2025

Gesetzesnummer

10005983

Dokumentnummer

NOR12065591

alte Dokumentnummer

N4199656850J

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