Verfassungsbestimmung
Artikel 1
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verfassungsbestimmung
Artikel 1
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
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