Artikel 1
Der Finanzprokuratur wird übertragen, die Genossenschaftsküche der bei der Österreichischen Postsparkasse tätigen Bediensteten, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, vermögensrechtlich zu beraten und vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten.
Schlagworte
Vermögensberatung
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025
Gesetzesnummer
10000523
Dokumentnummer
NOR12007702
alte Dokumentnummer
N1197312221R
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