Artikel 1
Der Finanzprokuratur wird übertragen, die Wirtschaftsgenossenschaft der bei der Österreichischen Postsparkasse tätigen Bediensteten, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, vermögensrechtlich zu beraten und vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten.
Schlagworte
Vermögensberatung
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025
Gesetzesnummer
10000510
Dokumentnummer
NOR12007530
alte Dokumentnummer
N1197212226R
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