Artikel 190
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs vom Rat einstimmig getroffen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 190
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs vom Rat einstimmig getroffen.
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