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Artikel 186 Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2005

ARTIKEL 186

Artikel 186

Informationen und fachliche Beratung

Das Panel kann auf Ersuchen einer Vertragspartei oder von sich aus die Personen oder Stellen, die es für geeignet erachtet, um Informationen oder fachliche Beratung ersuchen. Die auf diese Weise erlangten Informationen werden den Vertragsparteien zur Stellungnahme übermittelt.

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