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Artikel 17 Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2005

Artikel 17

Mit dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von Personen an der Grenze vom 2. August 1991 1) außer Kraft.

Geschehen zu Wien, am 10. Juni 2002

in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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1) siehe BGBl. Nr. 462/1991

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