Artikel 17 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2002

Artikel 17

Beide Seiten bekunden ihre Bereitschaft, alljährlich einen österreichisch-polnischen Mathematikwettbewerb durchzuführen. Der Wettbewerb findet abwechselnd in den Partnerländern statt.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2023

Gesetzesnummer

20002407

Dokumentnummer

NOR40038363

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