Artikel 16
Die Republik Österreich begrüßt Bewerbungen für den jährlich stattfindenden Ausbildungskurs der Fremdenverkehrsschule in Salzburg. Ansuchen können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerber die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Englischkenntnisse aufweisen.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009354
Dokumentnummer
NOR12119444
alte Dokumentnummer
N7197333495L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)