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Artikel 15 SoSi-Rumänien-Durchf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2006

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 15

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Annahme der letzten Mitteilung auf diplomatischem Weg über das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen erfolgt, frühestens jedoch mit dem In-Kraft-Treten des Abkommens und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Bukarest am 28.10.2005 in zwei Urschriften in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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