Artikel 151
Das vorliegende Abkommen, welches das Datum des heutigen Tages trägt, kann bis zum 12. Feber 1950 im Namen der Mächte unterzeichnet werden, die auf der am 21. April 1949 in Genf eröffneten Konferenz vertreten waren.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2025
Gesetzesnummer
10000255
Dokumentnummer
NOR12005125
alte Dokumentnummer
N1195315394R
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