Artikel 13.
Die Kommission hat ihren Sitz in Galatz.
Sie kann jedoch mit einem Beschluß, zu dem die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder erforderlich ist, ihren Sitz verlegen.
Zuletzt aktualisiert am
12.11.2019
Gesetzesnummer
10011339
Dokumentnummer
NOR40003730
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