Artikel 12
Dieses Protokoll tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsstaaten während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als zwei beträgt.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10003869
Dokumentnummer
NOR40063987
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