Artikel 12
Statistiken
Auf Pensionen ist Artikel 9 der Vereinbarung entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 12
Statistiken
Auf Pensionen ist Artikel 9 der Vereinbarung entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)