ARTIKEL 12
Die Amtssprachen des Europarates sind Französisch und Englisch. Die Geschäftsordnungen des Ministerkomitees und der Beratenden Versammlung bestimmen die Umstände und Voraussetzungen, unter denen andere Sprachen verwendet werden können.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2025
Gesetzesnummer
10000274
Dokumentnummer
NOR12005323
alte Dokumentnummer
N1195610605S
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