Artikel 12.
Im gegebenen Falle wird ein Meinungsaustausch zwischen den Vertragspartnern stattfinden, der den Schutz, die Übertragung und den freien Umlauf der Autorenrechte hinsichtlich literarischer und künstlerischer Werke zum Gegenstand haben wird, wobei die gemischte Kommission zur Teilnahme herangezogen wird.
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