Artikel 12
Vertragsdauer
Diese Vereinbarung wird ab In-Kraft-Treten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum ersten Jänner gekündigt werden.
GESCHEHEN zu Wien, am 30. Oktober 1995, in zwei Urschriften in deutscher und bosnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
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