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Artikel 12 Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1997

Artikel 12

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem sich die Vertragsparteien gegenseitig auf schriftlichem Wege informiert haben, daß die jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.

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