vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Tadschikistan)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.9.1991

Artikel 11

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.

(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)