ARTIKEL 117
Artikel 117
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Kapitels gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1.„Maßnahme“ ist jede Maßnahme einer Vertragspartei, unabhängig davon, ob sie in Form eines Gesetzes, einer sonstigen Vorschrift, einer Regel, eines Verfahrens, eines Beschlusses, eines Verwaltungsakts oder in sonstiger Form getroffen wird.2.„von einer Vertragspartei eingeführte oder aufrechterhaltene Maßnahme“ ist eine
- i) von einer zentralen, regionalen oder örtlichen Regierung oder Behörde oder
- ii) von einer nichtstaatlichen Stelle in Ausübung der ihr von einer zentralen, regionalen oder örtlichen Regierung oder Behörde übertragenen Befugnisse getroffene Maßnahme.
- i) eine Regierung, eine Zentralbank oder eine Währungsbehörde einer Vertragspartei oder eine im Eigentum einer Vertragspartei stehende oder von ihr beherrschte Stelle, die hauptsächlich mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben oder von Tätigkeiten für hoheitliche Zwecke befasst ist, nicht jedoch eine Stelle, die hauptsächlich mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen zu kommerziellen Bedingungen befasst ist, oder
- ii) eine private Stelle, die Aufgaben wahrnimmt, die normalerweise von einer Zentralbank oder Währungsbehörde wahrgenommen werden, solange sie solche Aufgaben ausübt.
- i) Errichtung, Erwerb oder Fortführung einer juristischen Person oder
- ii) Errichtung oder Fortführung einer Zweigstelle oder Repräsentanz im Gebiet einer Vertragspartei zum Zweck der Erbringung einer Finanzdienstleistung.
Hat die juristische Person nur ihren satzungsmäßigen Sitz oder Hauptverwaltungssitz im Gebiet der Gemeinschaft bzw. Chiles, so gilt sie nicht als juristische Person der Gemeinschaft bzw. Chiles, es sei denn, sie tätigt im Gebiet der Gemeinschaft bzw. Chiles in erheblichem Umfang Geschäfte.
Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
- i) Direktversicherung (einschließlich Mitversicherung)
- A) Lebensversicherung
- B) Sachversicherung
- ii) Rückversicherung und Folgerückversicherung
- iii) Versicherungsvermittlung wie Leistungen von Versicherungsmaklern und Versicherungsagenturen
- iv) Versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen wie Beratung, Versicherungsmathematik, Risikobewertung und Schadensregulierung Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen (ausgenommen Versicherungsdienstleistungen)
- v) Annahme von Spareinlagen und sonstigen rückzahlbaren Einlagen von Kunden
- vi) Ausreichung von Krediten jeder Art, einschließlich Verbraucherkredit, Hypothekenkredit, Factoring und Finanzierung von Handelsgeschäften
- vii) Finanzleasing
- viii) sämtliche Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen einschließlich Kredit- und Scheckkarten, Reiseschecks und Bankwechsel
- ix) Bürgschaften und Verpflichtungen
- x) Geschäfte für eigene und für Kundenrechnung an Börsen, im Schalterverkehr oder in sonstiger Form mit Folgendem:
- A) Geldmarkttitel, einschließlich Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate
- B) Devisen
- C) derivative Instrumente, darunter Futures und Optionen
- D) Wechselkurs- und Zinstitel einschließlich Swaps, Kurssicherungsvereinbarungen
- E) begebbare Wertpapiere
- F) sonstige begebbare Instrumente und Finanzanlagen einschließlich ungeprägtes Gold
- xi) Beteiligung an Emissionen von Wertpapieren jeder Art einschließlich Übernahme und Platzierung von Emissionen als (öffentlicher oder privater) Finanzmakler sowie Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit derartigen Emissionen
- xii) Geldmaklergeschäfte
- xiii) Vermögensverwaltung wie Kassenhaltung und Bestandsverwaltung, alle Formen von kollektivem Anlagemanagement, Pensionsfondsverwaltung, Depotverwahrung, Auftrags- und Treuhandverwaltung
- xiv) Saldenausgleichs- und Verrechnungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzanlagen einschließlich Wertpapieren, derivativen Instrumenten und sonstigen begebbaren Instrumenten
- xv) Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten und sonstiger einschlägiger Software durch die Erbringer anderer Finanzdienstleistungen
- xvi) Beratungs-, Vermittlungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen in Bezug auf sämtliche unter den Ziffern v bis xv aufgeführte Tätigkeiten, einschließlich Kreditauskunft und Bonitätsprüfung, Anlage- und Vermögensbestandsanalyse und -beratung, Beratung über Akquisition, Unternehmensumstrukturierung und -strategien
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