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Artikel 10 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 10

Die sowjetische Seite ist bereit, auf Wunsch der österreichischen Seite jährlich österreichische Lehrer und Studierende der russischen Sprache zum Fernstudium an der Fakultät für die Fortbildung ausländischer Russischlehrer des Puschkin-Instituts für russische Sprache aufzunehmen. Das Puschkin-Institut lädt die Hörer der Fernstudienfakultät für die Fortbildung ausländischer Russischlehrer zur Ablegung von Prüfungen ein.

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