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Artikel 10 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2020

Artikel 10

Dieses Abkommen einschließlich der Anlagen ist unkündbar.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Laibach am 23. Juni 2020 in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei die Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2020

Gesetzesnummer

20011275

Dokumentnummer

NOR40226411

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