Artikel 10
Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen setzen, um auf dem Gebiet der tourismusspezifischen Ausbildung in Hotellerie, Gastronomie und in der Reisebürobranche eine Verbesserung zu erzielen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
