vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art. 7 § 1 Verordnung zur Einführung des Binnenschiffahrts- und Flößereirechts in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Stichworte