Definition der Emissionsgrenzwerte
§ 4.
Emissionsgrenzwerte sind nach dem Stand der Technik festgelegte höchstzulässige Werte der betreffenden Emission, die an bestimmte Mess- und Betriebsbedingungen (Anlage zu dieser Verordnung) geknüpft sind.
Schlagworte
Messbedingung
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20002240
Dokumentnummer
NOR40036283
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