Solidarhaftung
§ 5.
Für die Ansprüche nach § 2 haften die UFH Holding GmbH, die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co. KG und die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung zur ungeteilten Hand. Diese Rechtsträger können sich von der Haftung durch den Nachweis befreien, dass sie die Mittel vor dem 31. Dezember 2010 in Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Zweck der genannten Privatstiftung verwendet haben.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20007061
Dokumentnummer
NOR40124499
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)