Art. 3 § 2 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 31.7.1985

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992) 31. 8. 1992 (1. Klasse) 31. 8. 1993 (2. Klasse) 31. 8. 1994 (3. Klasse) 31. 8. 1995 (4. Klasse) 31. 8. 1996 (5. Klasse) Abs. 2 enthält materiell Übergangsrecht zur Verordnung BGBl. Nr. 167/1964.

§ 2.

(1) Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird, BGBl. Nr. 167/1964, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 179/1969, 444/1975, 320/1978, 574/1978 und 478/1980 tritt - unbeschadet des Abs. 2 - hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1985, der 2. Klasse mit 31. August 1986, der 3. Klasse mit 31. August 1987 und der 4. Klasse mit 31. August 1988 außer Kraft.

(2) Für Schüler, die spätestens zu Beginn des Schuljahres 1984/85 in die erste Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen eingetreten sind, können Klassen nach dem im Abs. 1 genannten Lehrplan noch in dem auf die im Abs. 1 genannten Termine jeweils folgenden Schuljahr geführt werden, sofern dies im Hinblick auf die in Betracht kommende Anzahl von Schülern gerechtfertigt ist.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10008570

Dokumentnummer

NOR12101552

alte Dokumentnummer

N6198514039S

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