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Art. 2 § 7 Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1989

§ 7.

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juni 1976, BGBl. Nr. 369, über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit wird mit Ablauf des 30. Juni 1989 aufgehoben.

Schlagworte

BGBl. Nr. 369/1976

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025

Gesetzesnummer

10008671

Dokumentnummer

NOR12103933

alte Dokumentnummer

N6198910075H

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