Überweisungsauftragsvertrag
§ 3
(1) Unbeschadet seiner zivilrechtlichen Verbindlichkeit hat der Inhalt eines Überweisungsauftragsvertrages auf Verlangen des die Überweisungsdienstleistung Nachfragenden hinsichtlich Ausführungsfrist, verrechnete Entgelte und Kosten - ausgenommen diejenigen im Zusammenhang mit einem allfälligen Währungstausch
- bestimmt zu sein.
(2) Wurde entgegen Abs. 1 eine Vereinbarung getroffen, entfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf Entgelt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)