C. Überwachungsstelle
§ 28
Eine Überwachungsstelle, die Stichproben zieht und prüft, muß auch als Prüfstelle akkreditiert sein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
C. Überwachungsstelle
§ 28
Eine Überwachungsstelle, die Stichproben zieht und prüft, muß auch als Prüfstelle akkreditiert sein.
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