Beendigung des Dienstverhältnisses
§ 24.
Wird der Dienstnehmer während einer Dienstverhinderung gemäß § 21 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach § 21 Abs. 1 und 5 vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet.
(BGBl. Nr. 782/1974, Art. I Z 16)
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2017
Gesetzesnummer
10008554
Dokumentnummer
NOR12100527
alte Dokumentnummer
N6198410752Y
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