Verbot von Fernseh-, Hörfunk- und Filmaufnahmen
§ 22
§ 22. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Filmaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind unzulässig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verbot von Fernseh-, Hörfunk- und Filmaufnahmen
§ 22
§ 22. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Filmaufnahmen von öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind unzulässig.
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