Geldstrafen.
§ 16
§ 16. Die Mindestgeldstrafe beträgt 10 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Geldstrafen.
§ 16
§ 16. Die Mindestgeldstrafe beträgt 10 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.
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