Art. 1 § 13 ULSG

Alte FassungIn Kraft seit 25.8.2009

Außerkrafttreten

§ 13

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Haftungen sowie die Bestimmungen über die Abwicklung durch den Bevollmächtigten bleiben unberührt.

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