§ 13
§ 13. Zum fachlichen Wirkungsbereich des Institutes für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt gehören insbesondere:
Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt, flächenbezogene Gewässerschutzstrategien insbesondere hinsichtlich Landnutzung in sensiblen Grundwassergebieten und Schaffung von Grundlagen für die Grundwassersanierung sowie Minderung von Stoffeinträgen in Gewässer;
Bearbeitung von Filtrations- und Speichervorgängen im Boden;
Bewirtschaftung des Bodenwassers, insbesondere Minderung des Oberflächenabflusses und Sicherung der Grundwasserneubildung; Schutz gegen Boden- und Nährstoffabtrag.
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